
Entsprechenserklärung der AGO AG Energie + Anlagen
Der Deutsche Corporate Governance Kodex (“Kodex”) enthält Anregungen sowie Empfehlungen zur Leitung und Überwachung von in Deutschland börsennotierten Gesellschaften. Der Kodex ist am 26. Februar 2002 von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex verabschiedet worden und hat seitdem – zuletzt am 18. Juni 2009 mit Wirkung zum 5. August 2009 – mehrere Änderungen erfahren. Sämtliche Aktien der AGO AG Energie + Anlagen sind in den Open Market (Freiverkehr) sowie in den Teilbereich des Freiverkehrs mit zusätzlichen Transparenzanforderungen (Entry Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen. Die AGO AG Energie + Anlagen gilt damit nicht als börsennotierte Gesellschaft im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG. Dementsprechend sind Vorstand und Aufsichtsrat der AGO AG Energie + Anlagen nicht nach § 161 AktG verpflichtet, jährlich zu erklären, dass den Empfehlungen des Kodex entsprochen wurde und wird oder zu erklären, welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden.
Die Gesellschaft folgt den Regelungen des Kodex noch nicht, weil sie derzeit zur Abgabe einer Entsprechenserklärung nicht verpflichtet ist, prüft jedoch, ob zukünftig eine Erklärung abgegeben werden soll.
