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Intensification of the National Allocation Plan (NAP II) for the second emissions trading period.

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Nach Auswertung der Datenerhebung (DEV 2012) ergibt sich für Deutschland die Notwendigkeit den Zuteilungsplan für die zweite Handelsperiode 2008 – 2012 deutlich zu verschärfen.

Von den ursprünglich geplanten 482 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr soll die “Cap” für den erlaubten Kohlendioxid-Ausstoß auf 465 Millionen Jahrestonnen CO2 reduziert werden. Dies bedeutet, dass die Zahl der auszugebenden Emissionsrechte für diese zweite Runde des Emissionshandels wesentlich geringer ausfallen wird, als noch im ersten Entwurf des NAP II vom Juni dieses Jahres vorgesehen war.

Im ersten Nationalen Allokationsplan (NAP I) wurden zwei Millionen Tonnen CO2 pro Jahr (Sektor Energie und Industrie) eingespart. Um jedoch das Ziel einer 21 prozentigen Reduktion der Treibhausgasemissionen aus dem Kyoto-Protokoll für Deutschland zu erreichen, muss die jährliche Einsparung an Kohlendioxid wesentlich höher verankert werden. Gemäß einer Überarbeitung des Zuteilungsplanes seitens der Bundesregierung soll sich die jährliche CO2-Minderung für die Sektoren Energie und Industrie auf 26,5 Millionen Tonnen pro Jahr erhöhen.

Folgend ein kurzer Vergleich zwischen den Minderungsvorhaben bzw. Zielen des NAP I (2005 – 2007) und dem überarbeiteten NAP II (2008 – 2012):


NAP I
(2005 – 2007)
NAP II
(2008 – 2012)

Obergrenze (Cap) für die
emissionshandelspflichtigen
Bestandsanlagen
495 Mio. t CO2/a 434 Mio. t CO2/a

Zusätzliche Anlagen (bisher
nicht im Handel enthalten)
11 Mio. t CO2/a

Reserve 4 Mio. t CO2/a 17 Mio. t CO2/a

Cap insgesamt 499 Mio. t CO2/a 465 Mio. t CO2/a

CO2-Minderung für den gesamten
Sektor Energie und Industrie
2 Mio. t CO2/a 26,5 Mio. t CO2/a

Gegenüber dem NAP I sinkt die Obergrenze (Cap) nunmehr um 61 Millionen Tonnen pro Jahr für Bestandsanlagen.

Der Erfüllungsfaktor für Industrieanlagen wird unverändert bei 98,75 % liegen. Jedoch sollen die Minderungsverpflichtungen für Energienanlagen erhöht werden. D.h. für diese Anlagen soll ein neuer Erfüllungsfaktor von 71 % anstatt 85 % veranschlagt werden.

Es gilt zu bemerken, dass die EU-Kommission derzeit weitere Änderungen bzw. Verschärfungen an den untersuchten Plänen einiger Teilnehmerländer verlangt. Deutschland betreffend fordert die EU-Kommission eine weitere Reduzierung der Zertifikatsobergrenze auf 453 Millionen Tonnen pro Jahr.

Für betroffene Anlagenbetreiber bedeutet diese Verschärfung eine weitere, vor allem finanzielle, Belastung. Um den Minderungsvorgaben folge leisten zu können, müssen Unternehmen entweder Zertifikate zukaufen oder ihre Anlagen bzw. Energieversorgung wesentlich effizienter “gestalten”.

Im ersten Ansatz sollten nun „Zuteilungsszenarien“ bzgl. der zweiten Handelsperiode erstellt werden, welche es zulassen die verschiedenen Entwicklungen darzustellen. D.h. es wird möglich eine eventuell resultierende Unterdeckung an Zertifikaten frühzeitig zu entdecken und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Wir unterstützen Sie gerne bei der Aufstellung möglicher Szenarien und individueller “Hilfspakete” im Bezug auf die bevorstehende Handelsperiode.


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